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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Last updated 2026-04-21

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln den Vertrag zwischen EM Consulting, Inhaber Elshan Musayev („PartnerScope", „wir") und jedem Geschäftskunden („Kunde"), der PartnerScope-Leistungen bestellt. PartnerScope ist ein B2B-Dienst: Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher (§ 13 BGB). Die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Leistungen

PartnerScope erbringt Drittanbieter-Risikobewertungen entlang von 13 Dimensionen (Datenmanagement, KI-Reife, Sicherheit, regulatorische Eignung, Betrieb, finanzielle Stabilität, Vertragsbedingungen, Reputation, Konzentration, Nachhaltigkeit). Die Leistungen richten sich nach der vom Kunden gebuchten Tarifstufe:

  • Starter — automatisierte Prüfungen, 39-Fragen-Fragebogen, PDF-Bericht mit 5–8 Seiten, Gültigkeit 90 Tage.
  • Pro — vollständige Analyse mit 78 Fragen, Dokumentenprüfung, Sanktions-, Adverse-Media-, PEP- und UBO-Verifikation, KI-Red-Team (5 Payloads), Bericht mit 20–30 Seiten, namentliche Nennung von Analyst und QA, Gültigkeit 180 Tage.
  • Enterprise — Pro-Leistungsumfang zuzüglich kontinuierlicher Überwachung, 25-Payload-Red-Team-Suite, Single Sign-On (SSO), GRC- und SIEM-Integrationen sowie ein dedizierter Analyst.

Maßgeblich sind der zum Bestellzeitpunkt angebotene Leistungsumfang, die jeweilige Lieferleistung und der genannte Preis. Wir behalten uns vor, Bestellungen abzulehnen, deren Erbringung uns rechtlich nicht möglich ist (z. B. Bewertungen in sanktionierten Jurisdiktionen oder Bewertungen, die anderweitig nach der EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821 und dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) eingeschränkt sind).

3. Service Level

  • Lieferzusage Starter: 24 Stunden ab Zahlungseingang, Mo–Fr, Zeitzone Europe/Berlin.
  • Lieferzusage Pro: 48 Stunden ab Zahlungseingang, Mo–Fr, Zeitzone Europe/Berlin.
  • Verfügbarkeit des Enterprise-Portals: 99,5 % monatliche Verfügbarkeit (ohne geplante Wartungsfenster).

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt zutreffende Anbieterinformationen bereit und liefert, soweit eine Dokumentenprüfung Bestandteil der gewählten Tarifstufe ist, die angeforderten Unterlagen (Auftragsverarbeitungsvertrag, ISO 27001, SOC 2, Model Card, SBOM, BCP, Incident-Response-Plan etc.) oder gewährt angemessenen Zugang dazu. Der Kunde versichert, dass er zur Übermittlung der bereitgestellten Informationen berechtigt ist und dass die Übermittlung weder Vertraulichkeitspflichten, datenschutzrechtliche Bestimmungen noch Rechte Dritter verletzt.

5. Preise und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich netto (ohne Umsatzsteuer); die gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit anwendbar, gesondert ausgewiesen.
  • Für Kunden mit Sitz in der EU außerhalb Deutschlands und gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren (Art. 196 MwSt-Richtlinie / § 13b UStG).
  • Die Zahlung erfolgt im Voraus über Stripe (Karte oder SEPA-Lastschrift), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  • Enterprise-Abonnements werden quartalsweise im Voraus abgerechnet.
  • Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB).

6. Charakter der Bewertung — Hinweise und Haftungsausschlüsse

PartnerScope-Berichte sind ein Entscheidungs-unterstützendes Werkzeug (decision-support tool). Sie stellen keine Rechts-, Wirtschaftsprüfungs-, Anlage- oder Versicherungsberatung dar. Die Verantwortung für Anbieterauswahl, Vertragsabschluss und regulatorische Entscheidungen verbleibt allein beim Kunden. PartnerScope übernimmt keine Garantie dafür, dass ein günstig bewerteter Anbieter keinen Sicherheitsvorfall erleidet, ausfällt oder gegen regulatorische Vorgaben verstößt — Risikobewertung prognostiziert ihrer Natur nach Wahrscheinlichkeiten, keine Ergebnisse.

Automatisierte Signale (DNS, TLS, Datenbanken zu Sicherheitsvorfällen, CT-Logs, offene Sanktionsdaten) können sich zwischen Scan und Berichtsauslieferung ändern. Die Bewertungen spiegeln den zum Zeitpunkt des Scans verfügbaren Datenstand wider.

7. Geistiges Eigentum

Die PartnerScope-Methodik, das Bewertungssystem (Scoring-Framework), der Fragenkatalog sowie die Berichtsvorlagen sind geistiges Eigentum von EM Consulting. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht (einfaches Nutzungsrecht), die gelieferten Berichte intern für eigene Risikoentscheidungen zu nutzen sowie sie in geschwärzter Form mit seinen Aufsichts- und Prüfungsbehörden, Wirtschaftsprüfern und Rechtsberatern zu teilen. Eine Wiederveröffentlichung, ein Weiterverkauf oder eine Nutzung für konkurrierende Dienste ist untersagt.

8. Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt nicht-öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzt sie ausschließlich für die Zwecke des Auftrags. Unsere Vertraulichkeitspflichten in Bezug auf vom Anbieter eingereichte Dokumente sind gesondert in unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt (/de/legal/dpa). Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für drei Jahre nach Beendigung des Auftrags fort.

9. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Die Gewährleistung für entgeltliche Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag) bzw. §§ 631 ff. BGB, soweit eine Teilleistung als Werkvertrag zu qualifizieren ist, jeweils nach Maßgabe der nachfolgenden Modifikationen.

PartnerScope haftet unbeschränkt für Schäden aus (a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (b) Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie (d) der Verletzung einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch einfache Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.

Soweit nach den vorstehenden Regelungen zulässig, ist unsere Gesamthaftung gegenüber dem Kunden begrenzt auf den höheren der beiden folgenden Beträge: (i) die unter dem Vertrag, der Anlass für den Anspruch ist, in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütungen, oder (ii) EUR 5.000. Diese Untergrenze vermeidet eine bei niedrigpreisigen Tarifen unangemessen niedrige Haftungsobergrenze (vgl. § 307 BGB); der Vertragsbezug bleibt als obere Verankerung für höherpreisige Tarife maßgeblich.

10. Laufzeit und Kündigung

Starter und Pro sind Einmalleistungen; der Vertrag endet mit der Lieferung des Berichts. Enterprise-Abonnements verlängern sich quartalsweise, sofern sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund (Kündigung aus wichtigem Grund, § 314 BGB) kündigen, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen geheilt wird.

11. Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB für neue Kunden jederzeit anpassen. Für bestehende Abonnements werden Änderungen 30 Tage nach schriftlicher Mitteilung wirksam; bei wesentlich nachteiligen Änderungen kann der Kunde ohne Sanktion kündigen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Vorschriften und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Baden-Baden, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO). PartnerScope ist nach eigener Wahl auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Dies ist ein erster Entwurf nach bestem Wissen. Lassen Sie ihn durch qualifizierte deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte prüfen, bevor Sie ihn in kundengerichteten Verträgen verwenden.
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EKM Global Consulting GmbH · Geschäftsführer Elshan Musayev · Baden-Baden, DE · Siehe Impressum
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